Unfall: Was tun? Schritt für Schritt bis zur Reparatur.
Es hat gekracht. Der Puls ist oben, und jetzt kommt es auf die Reihenfolge an. Wer in den ersten Minuten und Tagen richtig handelt, erspart sich später Ärger mit der Versicherung und bekommt sein Auto schneller zurück.
- Erst absichern, dann fotografieren
- Unfallbericht gemeinsam ausfüllen
- Unverschuldet: freie Werkstattwahl
- Wir wickeln mit der Versicherung ab
Schritt 1: An der Unfallstelle.
- Absichern. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter, auf der Autobahn etwa 150 bis 200 Meter vor der Unfallstelle).
- Verletzte versorgen. Bei Verletzten immer den Notruf 112 wählen.
- Polizei. Bei Verletzten, größerem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht oder wenn ein Beteiligter alkoholisiert wirkt: 110 rufen. Bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Lage kann die Aufnahme ohne Polizei erfolgen.
- Fotos machen. Beide Fahrzeuge aus mehreren Winkeln, die Schäden aus der Nähe, die Endstellung der Fahrzeuge, Bremsspuren, Verkehrsschilder und die Umgebung. Lieber zu viele Bilder als zu wenige.
- Daten austauschen. Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Auch Zeugen mit Kontaktdaten notieren.
Ein kleiner Blechschaden ist kein Grund, das Fahrzeug stehen zu lassen, wenn es den Verkehr behindert. Erst Fotos von der Endstellung, dann zur Seite fahren.
Schritt 2: Unfallbericht ausfüllen.
Der Europäische Unfallbericht ist ein Formular, das beide Beteiligten gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Es hält den Hergang, die Fahrzeugdaten und die Schäden fest. Wichtig: Der Bericht ist keine Schuldanerkennung, sondern eine Dokumentation. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen nicht plausibel erscheint, und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, auch nicht mündlich. Die Schuldfrage klären die Versicherungen.
Haben Sie kein Formular dabei, reicht ein handschriftlicher Zettel mit denselben Angaben, fotografiert für beide Seiten.
Was hineingehört: Datum, Uhrzeit und Ort, Kennzeichen und Versicherungen beider Fahrzeuge, eine Skizze der Situation mit Fahrtrichtungen, die sichtbaren Schäden je Fahrzeug und die Namen eventueller Zeugen. Beide Parteien bekommen ein Exemplar. Bewahren Sie Ihres zusammen mit den Fotos auf, die Versicherung wird beides anfordern.
Bei Fahrerflucht, etwa einem Parkschaden ohne Zettel an der Scheibe, gilt: Fotos machen, Umstehende nach Beobachtungen fragen und den Schaden bei der Polizei anzeigen. Ohne bekannten Verursacher bleibt sonst nur die eigene Vollkasko.
Schritt 3: Versicherung informieren.
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung, in der Regel innerhalb einer Woche, viele Versicherer wünschen es schneller. Das gilt auch, wenn Sie nicht schuld sind. Bei einem unverschuldeten Unfall wenden Sie sich zusätzlich an die Haftpflichtversicherung des Verursachers; deren Nummer finden Sie im Unfallbericht oder über den Zentralruf der Autoversicherer.
Unverschuldet: Sie haben in der Regel das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, und können ab einer gewissen Schadenhöhe einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten üblicherweise die gegnerische Versicherung trägt. Auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen kann bestehen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von einem Anwalt für Verkehrsrecht; bei unverschuldeten Unfällen werden dessen Kosten in der Regel ebenfalls von der Gegenseite übernommen.
Selbst verschuldet: Dann ist Ihre Vollkasko zuständig, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ob sich die Meldung lohnt, hängt von der Schadenhöhe und der Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts ab. Wir helfen Ihnen, das mit dem Kostenvoranschlag in der Hand abzuschätzen.
Hinweis: Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
Schritt 4: Werkstatt wählen und Schaden besichtigen lassen.
Versicherungen empfehlen gerne Partnerwerkstätten. Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie daran nicht gebunden. Achten Sie darauf, dass Karosserie und Lack aus einer Hand kommen, damit niemand die Verantwortung hin- und herschiebt, und dass die Werkstatt den Farbton am Fahrzeug bestimmt statt nur nach Lackcode zu mischen.
Bei Geier Autolackreparatur an der Zamenhofstraße in Wuppertal schauen wir uns den Schaden zuerst an. Sie bekommen einen schriftlichen, verbindlichen Kostenvoranschlag, der auch als Grundlage für die Versicherung dient. Was Sie mitbringen sollten: Unfallbericht, Fotos, Ihre Versicherungsdaten und, falls vorhanden, das Gutachten. Details zum Ablauf stehen auf unserer Seite Unfallinstandsetzung in Wuppertal.
Schritt 5: Reparatur und Abwicklung.
Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung: Kostenvoranschlag einreichen, Rückfragen beantworten, Freigabe einholen. Sie müssen sich nicht durch Formulare arbeiten. Nach der Freigabe wird das Fahrzeug gerichtet, gespachtelt, lackiert und zur Übergabe aufbereitet. Wie lange das dauert, hängt vom Umfang ab und steht verbindlich im Kostenvoranschlag.
Handelt es sich nur um eine Delle ohne Lackschaden, ist oft gar keine Lackierung nötig. Lesen Sie dazu Delle im Auto: Smart Repair oder lackieren?. Und wenn Sie wissen wollen, wovon die Kosten einer Lackierung abhängen: Was kostet es, ein Auto lackieren zu lassen?
Häufige Fragen.
Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei Verletzten, größerem Schaden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht oder Alkoholverdacht ja. Bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Lage reicht in der Regel der gemeinsam ausgefüllte Unfallbericht.
Darf ich die Werkstatt selbst aussuchen?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja. Sie sind nicht an die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung gebunden. Bei einem Kaskoschaden kommt es auf Ihren Vertrag an, manche Tarife sehen eine Werkstattbindung vor.
Was soll ich zur Besichtigung mitbringen?
Unfallbericht, Fotos vom Unfall, Ihre Versicherungsdaten und, falls vorhanden, das Gutachten. Dann können wir den Kostenvoranschlag direkt so aufbauen, wie die Versicherung ihn braucht.
Übernehmen Sie die Abwicklung mit der Versicherung?
Ja, auf Wunsch komplett: Kostenvoranschlag einreichen, Rückfragen beantworten, Freigabe einholen. Sie geben uns die Daten, den Rest erledigen wir.
Weitere Ratgeber.
Auch für Kunden aus Solingen, Remscheid und Velbert. Hintergrundwissen im Ratgeber.
Unfallschaden am Auto?
Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei. Wir schauen uns den Schaden an, erstellen einen verbindlichen Kostenvoranschlag und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung mit der Versicherung.
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